Allgemeine Geschäftsbedingungen ISOKISTE

(Dresden, 23.10.2018)

 

§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden, nachfolgend Auftraggeber genannt, und der Firma Isokiste, nachfolgend Auftragnehmer genannt. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.

Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Durch Erteilung eines Auftrages über unsere Internetseite ( http://www.isokiste.de ) oder in anderer Form durch den Auftraggeber handelt es sich um eine Auftragsvergabe gemäß § 145 BGB.

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf eine diesbezügliche Rechtsverletzung beziehen.

 

§ 2 Leistungen und Preise

Die Angebote des Auftragsnehmers sind freibleibend. Änderungen jeglicher Art bleiben vorbehalten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge, die offensichtlich gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen oder ethische Grundsätze verletzten nicht zu bearbeiten oder abzulehnen.

Die Preise des Auftragnehmers gelten in EURO und schließen Kosten für Fracht, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Hierfür anfallende Zusatzkosten werden extra berechnet.

 

§ 3 Zahlung und Zahlungsverzug

Die Lieferung erfolgt ausschließlich gegen Vorauszahlung ohne Abzug. Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines dem Auftragnehmer entstandenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggebers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen. Bei einer Nichtannahme der Lieferung werden die dadurch entstandenen Mehrkosten berechnet.

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit einer Zahlung im Verzug befindet.

Bedingt der Auftrag des Auftragsgebers außergewöhnlich große Material- und/oder Arbeitsaufwand, ist der Auftragsnehmer grundsätzlich berechtigt Vorauszahlungen zu verlangen.

 

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Die gesamten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber zustehenden Ansprüche Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn einzelne Waren bezahlt worden sind. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes, tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an.

 

§ 5 Lieferung

Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Versandbedingungen des Transportunternehmens versichert. Zusätzliche Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen, schriftlich übermittelten, Wunsch des Auftraggebers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten.

Vorbehaltlich reibungslosen Betriebsablaufs kann der Auftraggeber den Erhalt der bestellten Waren innerhalb der auf unserer Website angegebenen Lieferfristen erwarten. Eine Haftung für die Einhaltung dieser Liefertermine übernimmt der Auftragnehmer allerdings nicht. Sollte ein Artikel nicht verfügbar sein oder der Auftragnehmer sich aus anderen Gründen nicht in der Lage sehen einen Auftrag zu akzeptieren, hat der Auftragnehmer das Recht den Auftrag abzulehnen.

Betriebsstörungen im Betrieb des Auftragnehmers, auch in dem eines Zulieferers des Auftragnehmers, insbesondere Streik, Aussperrung, Aufruhr oder Krieg sowie alle sonstigen Fälle von höherer Gewalt, Störungen in den Stromnetzen, Datenleitungen oder unverschuldeter Maschinenstillstand, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.

Fällt der voraussichtliche Liefertermin auf einen Feiertag, so ist die Lieferung am nächsten Werktag zu erwarten. Verzögert sich die Lieferung über den voraussichtlichen Liefertermin hinaus, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer zunächst schriftlich eine Nachfrist gewähren.

 

§ 6 Gewährleistung

Beanstandungen sind innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs für den Auftraggeber ausgeschlossen.

Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl, unter Ausschluss anderer Ansprüche, zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung bis zur Höhe des Auftragswertes verpflichtet. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Die Wandlung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird grundsätzlich ausgeschlossen.

Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

Der Auftragnehmer haftet für Abweichungen in der Beschaffenheit oder Mängel des verwendeten Materials bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In diesem Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer an den Auftraggeber abtritt.

 

§ 7 Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vom Auftragnehmer oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, jedoch nur bis maximal zur Höhe des Auftragswertes.

 

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnis und eventuellen Streitigkeiten gilt der Erfüllungsort und Gerichtsstand in Dresden als vereinbart.

 

§ 9 Geltendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

 

§ 11 Sonstiges

Der Auftragnehmer ist berechtigt dritte Unternehmen und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Auftrags zu beauftragen. Der Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder dem gesamten Unternehmen des Auftragnehmers oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.